Willkommen im Service-Bereich von St. Anton

Adressen, Downloads, Infos und Antworten auf Ihre Fragen

Erster Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Grabeskirche St. Anton ist unser Verwalter Hans-Georg Rohbeck.

Telefon: 02163 9787744

E-Mail: grabeskirche@kkg-schwalmtal.de

Ihre Ansprechpartnerin für die Trauerbegleitung ist unsere Pastoralreferentin und Trauerbegleiterin Ursula Hüsgens.

Telefon: 02163 9787751

E-Mail: ursula.huesgens@kkg-schwalmtal.de

Häufig gestellte Fragen

In der Grabeskirche St. Anton können Menschen aller Konfessionen und auch Konfessionslose bestattet werden.

Die Ruhezeit der Asche einer Person in einer Urne beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist findet die Urne einen würdigen Platz auf dem Friedhof rings um die Grabeskirche St. Anton.

Die Aschekapseln müssen aus biologisch abbaubarem Material bestehen, die Größe einer Schmuckurne darf bis (H/B/T) 28,5 x 28,5 x 30 cm betragen.

Ja. Die Grabeskirche St. Anton steht allen offen.

Schnittblumen dürfen Sie in eine unserer Vasen stellen. Aber Topfblumen, Gestecke und andere Dekorationsartikel sind nicht gestattet.

Bitte verzichten Sie auf eigene Kerzen.  Erlaubt sind lediglich die Kerzen von St. Anton an den dafür vorgesehenen Stellen. Mehr-Tage-Brenner sind aus Brandschutzgründen verboten.

Stuhlreihen mit Blick auf die Grabstätten

Wichtige Adressen

Verwaltung

Hans-Georg Rohbeck
Telefon: 02163 9787744
E-Mail: grabeskirche@kkg-schwalmtal.de

Trauerseelsorge

Pastoralreferentin
Ursula Hüsgens
Telefon: 0151 5216054
E-Mail: ursula.huesgens@kkg-schwalmtal.de

Küsterin

Marie-Theres Hauke
Telefon: 0173 2968631

Sakristei
Telefon: 02163 9787743

Friedhofs­verwaltung

Aga Romieh
Niederstraße 31
41366 Schwalmtal
Telefon: (02163)945480
E-Mail: Friedhoefe@kkg-schwalmtal.de

Pastoralbüro

St. Matthias
Niederstraße 31
41366 Schwalmtal
Telefon: 02163 94540
E-Mail: pastoralbuero@kkg-schwalmtal.de

Dokumente und Infos zum Download

Gebühren

Die Gebühr für eine Einzel-Urnengrabstätte beträgt 3.400 Euro, für eine Doppel-Urnengrabstätte 6.000 Euro. Einen Reihengrabplatz können Sie für 2.500 Euro erwerben. Diesen können Sie – im Unterschied zu den Einzel- oder Doppelgrabstellen jedoch nicht verlängern.

Hinzu kommen Gebühren in Höhe von 200 Euro für die Gravur des Namens. Je Grabplatte ist außerdem die Gravur eines Symbols möglich. Sollten Sie dies wünschen, sind die Kosten dafür in der Gravur-Gebühr enthalten.

Zusätzliche Gebühren können für die Gestellung des Organisten oder etwaige Sonderwünsche entstehen.

Das Nutzungsrecht an Grabstätten können Sie bereits zu Lebzeiten erwerben.

Totenruhe

Die Ruhezeit der Asche einer Person in einer Urne beträgt 20 Jahre und kann auf Wunsch verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhefrist findet die Urne einen würdigen Platz auf dem Friedhof rings um die Grabeskirche St. Anton.

Die Totenruhe darf nicht gestört werden. Umbettungen von Urnen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verwaltung und werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Verwaltung genehmigt.

Anonyme Beisetzungen ohne Beschriftung der Grabstätte sind nicht möglich. Jede Inschrift enthält den Vor- oder Rufnamen, Nachnamen, Geburtsnamen (optional) und Geburts- und Todesdatum des Beigesetzten.

Für jede Grabstätte muss ein Nutzungsberechtigter benannt sein.